Ausbildung zum Heilpraktiker für Physiotherapie

Im Urteil vom 26. August 2009 (BVerwG 3 C 19.08) wurde entschieden, dass eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf Physiotherapie erteilt werden kann.

Vorgesehen ist, dass nach Physiotherapeutengesetz zugelassene Physiotherapeuten eine eingeschränkte Überprüfung beim Gesundheitsamt ablegen müssen.

„Der jeweilige Antragsteller muss nachweisen, dass er ausreichende Kenntnisse über die Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Physiotherapeut gegenüber der den Ärzten und den allgemein als Heilpraktiker tätigen Personen vorbehaltenen heilkundlichen Behandlungen besitzt und ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder hat. Außerdem sind Kenntnisse in Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der rechtlichen Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde nachzuweisen.“

Somit ist es bestehenden Physiotherapeuten erstmals möglich, zusätzlich zur bisherigen Berufsbezeichnung „Physiotherapeut/-in“ die Bezeichnung „Heilpraktiker / -in, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie“ zu führen.

Am 17.03.2010 fand die erste "Sektorale Heilpraktikerprüfung für Physiotherapeuten“ beim Gesundheitsamt München statt. März 2012 wurde auch im Saarland die erste "Sektorale Heilpraktikerprüfung für Physiotherapeuten“ abgelegt.

Nach Ablegen der sektoralen Heilpraktikerüberprüfung besteht Rechtssicherheit für die Ausübung von Heilmethoden innerhalb der Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung. Mit dieser Zulassung dürfen Physiotherapeuten erstmals Patienten annehmen, untersuchen und eigenverantwortlich behandeln, die vorher nicht beim Arzt waren.
 

Somit erweitert sich Dein Behandlungsspektrum,
Diagnose und Behandlung liegen in Deiner Hand.

Als Therapie sind die Methoden erlaubt, die zur Gesundung und Entspannung des Bewegungsapparates beitragen und der Physiotherapeut in seiner Berufsausbildung erlernt hat. Das schließt die Ausübung der Naturheilkunde aus, keine Akupunktur, keine Medikamente, keine Osteopathie. Für diese Verfahren ist die uneingeschränkte Erlaubnis nach Heilpraktikergesetz nötig.

Dennoch sind die Ausbildungszeit, Kosten und der Lerninhalt im Vergleich zum "großen Heilpraktiker" geringer!

Die Überprüfung findet in schriftlicher und mündlicher Form statt. Von 28 Fragen im Multiple-Choice-System müssen 21 in 55 Minuten richtig beantwortet werden (75%). Beim Bestehen wird man in die mündliche Prüfung eingeladen.

Weil diese Regelung noch neu ist, gibt es bisher nur wenig Erfahrung mit der tatsächlichen Prüfungspraxis. Nach den momentan existierenden Vorgaben sind folgende Schwerpunkte zu erwarten:

  • Kenntnisse der grundlegenden medizinischen Fachterminologie
  • Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden der Heilpraktiker im Gebiet der Physiotherapie
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen und der übertragbaren Krankheiten, sowie der bösartigen Neubildungen
  • Differentialdiagnostische Kenntnisse zu Erkrankungen des Bewegungsapparats
  • Grundkenntnisse psychischer Krankheiten als Differentialdiagnose
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
  • Technik der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Reflexprüfung, etc.)
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Deutung spezifischer Laborwerte
  • Infektionskrankheiten: Krankheitsbilder, Erreger und Übertragungswege sowie Meldepflichten und Behandlungsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz


Unsere Ausbildung führt Dich zur Prüfungsreife im Hinblick auf die hierfür zu absolvierende amtsärztliche Überprüfung. In Vorbereitung darauf finden Wiederholungsunterrichte statt. Hier sind auch externe Teilnehmer herzlich eingeladen, ihr Wissen zu überprüfen, zu festigen und prüfungsrelevante Inhalte zu vertiefen.


Voraussetzungen für die Zulassung zur behördlichen Prüfung:

  • Nachweis über einen abgeschlossenen Beruf als Physiotherapeut
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • eine ärztliche Bescheinigung, dass Du keine schwere körperliche oder psychische Erkrankung hast und Deine gesamte Verfassung ein Arbeiten in diesem Beruf zulässt


Die Unterlagen zur Anmeldung erhältst Du beim zuständigen Landratsamt / Ordnungsamt Deines Wohnsitzes.

Inhalte der Ausbildung zum Heilpraktiker für Physiotherapie: siehe Curriculum
Umfang:
ca. 140 Unterrichtsstunden in 5 Monaten
 
Unterrichtszeiten: 2 x wöchentlich, Montags und Mittwochs von 16:30 Uhr - 20:15 Uhr, ausgenommen in den Ferienzeiten 

Unsere Studiengänge werden zusätzlich gefördert über die Bildungsprämie.

Zielgruppe:
Physiotherapeuten

Bitte beachte: Masseure und Bademeister erfüllen die Voraussetzung für die Erlaubniserteilung nicht.

Termine und Anmeldung